Dies ist in erster Linie die eigenständige Heilerlaubnis ohne Bestallung im Bereich der Physiotherapie.
Dadurch können sie als Selbstzahler oder Privatpatient den Erstkontakt direkt bei mir suchen.
Ebenso auch von mir eine Diagnose sowie eine Verordnung erhalten. Diese können sie dann bei ihrer Krankenkasse einreichen und sich erstatten lassen.
Bitte klären dies im Vorfeld mit ihrer Krankenkasse ab wieviel Prozent sie ihnen erstattet.
Dies kann bei jeder Krankenkasse unterschiedlich sein.
Als Gesetzlich Versicherter haben sie die Möglichkeit mittels privater Zusatzversicherung zur Krankenversicherung ebenfalls den Erstkontakt bei mir zu suchen und von mir diverse Physiotherapeutische Behandlungen zu erhalten die sie dann ebenfalls bei ihrer Krankenkasse einreichen können.
Allerdings können sie natürlich auch mit Ärztlich verordneten Rezepten zu mir kommen.
Sollte es aus Therapeutischer Sicht eine Verdachtsdiagnose geben die abgeklärt werden sollte werden sie dies von mir erfahren und ich werde sie dennoch zum Arzt schicken.